Nitrozellulose-, Böller- und Vorderladerpulver
(Überlassung von Treibladungspulver nur an Inhaber einer gültigen Erlaubnis gem. § 27 SprengG)
Anzündmittel
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr
Anfragen bitte telefonisch oder per Mail an:
01608705944 oder t.e-waffenschulungen@gmx.de