Nitrozellulose-, Böller- und Vorderladerpulver

(Überlassung von Treibladungspulver nur an Inhaber einer gültigen Erlaubnis gem. § 27 SprengG)

 

Anzündmittel

Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr

 

 

Anfragen bitte telefonisch oder per Mail an:

01608705944 oder t.e-waffenschulungen@gmx.de