Anmeldung bitte per Mail an [email protected], oder 0160-8705944

 

 

 

 

 

Bitte Beachten:

 

Sie benötigen für unsere Grundlehrgänge gem. §32 1. SprengV eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 

1. SprengV. Diese bitte bei ihrem Amt für öffentliche Ordnung beantragen. Im ländlichen Bereich sind das meist die Landratsämter, im städtischen Bereich meist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen!!!

Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!!

Falls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.

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