Anmeldeformulare sind in Kürze wieder online verfügbar!!!

 

Bis auf weiteres!!!

Anmeldung bitte per Mail an t.e-waffenschulungen@gmx.de, oder 0160-8705944

 

Die Begleichung der Lehrgangsgebühr bitte innerhalb 7 Tage nach Erhalt der Rechnung vornehmen. Die Prüfungsgebühr wird am Tag der Prüfung in Bar eingesammelt. Nach Erhalt der Lehrgangsgebühr werden ihnen die Teilnehmerunterlagen mit allen weiteren Infos zum Lehrgang per Post zugestellt.

 

Bitte Beachten:

 

Sie benötigen für unsere Grundlehrgänge gem. §32 1. SprengV eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 

1. SprengV. Diese bitte bei ihrem Amt für öffentliche Ordnung beantragen. Im ländlichen Bereich sind das meist die Landratsämter, im städtischen Bereich meist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen!!!

Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!!

Falls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.